Allgemeine Geschäftsbedingungen der InterCris Promotion GmbH
1. Geltungsbereich der Geschäftsbeziehungen
Diese allgemeinen Geschäftsbeziehungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Erbringung
von Cateringleistungen (Herstellung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Köchen
und Küchenpersonal) zum Gegenstand haben.
Es gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen des Vertragspartners werden nur dann
wirksam, wenn wir diesen ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Leistungsumfang
Die Leistungen der InterCris Promotion GmbH umfassen alle Sach- und Dienstleistungen, die
zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Hiervon
ausgenommen sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit einer ausreichenden Strom-
und Wasserversorgung, sowie die Abwasserleitungen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf
seine Kosten Strom- und Wasseranschlüssen (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum
Stromverteile bzw. Wasserhydranten bereit zu stellen. Die Verbrauchskosten für den
anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der
Vertragspartner.
3. Preise und Zahlungsmodalitäten
Es gelten die im Angebot aufgenommen Preise und diese verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die InterCris Promotion GmbH ist berechtigt Anzahlungen
gemäß dem Einzelvertrag zu stellen. Forderungen sind mit einer Frist von 14 Tagen ab
Rechnungsstellung fällig. Die InterCris Promotion GmbH behält sich Preisanpassungen gemäß
Preiserhöhungsindex vor.
4. Lieferung und Transport
Die Liefer- und Leistungstermin werden im Einzelvertrag schriftlich festgelegt.
Das eingebrauchte Equipment und die sonstigen Mietwaren müssen bei Abnahme und Aufbau
von dem Vertragspartner auf Verlust und Beschädigung versichert werden. Bei einer hohen
Summe an Equipment (Kaffeemaschinen, Heißluftöfen, Zapfanlagen) ist eine dauerhafte
Bewachung durch ein entsprechendes Unternehmen zu empfehlen. Die Messestände müssen
zum Zeitpunkt der Lieferung vom baulichen soweit fertiggestellt sein, dass eine
ordnungsgemäße Lagerung des gesamten Equipments trocken und abschließbar gewährleistet
ist. Des Weiteren hat der Auftraggeber die Einfahrtsgenehmigungen für die Anfahrt zur
Messehalle zur Verfügung zu stellen. Der Bedarf wir bei Angebotsstellung vermerkt.
5. Sonstige Haftung
Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an dem überlassenen Inventar, die durch dessen
Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden. Diese Haftung
gilt auch für etwaige Auf- und Abbauzeiten. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es die Möglichkeit des Abschlusses einer Veranstaltungsversicherung gibt.
Die InterCris Promotion GmbH haftet bei einer Verletzung der vertraglichen und
außervertraglichen Pflicht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung der InterCris Promotion GmbH ist begrenzt auf die Deckungssumme der
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von Euro 10 Mio. für Personen-/Sachschäden, sowie Euro 250.000,00 für Vermögensschäden.
6. Stornogebühren bei Kündigung des Vertrages
Bei der Stornierung bzw. Kündigung einer Veranstaltung / Messe, egal aus welchem Grund,
berechnet die InterCris Promotion GmbH als Vertragsabschluss folgende Stornogebühren:
Absage der Veranstaltung / Messe nach Beauftragung: 60 Prozent der Budgetsumme
Absage der Veranstaltung / Messe bis 6 Wochen vor dem Start: 80 Prozent der Budgetsumme
Absage der Veranstaltung / Messe bis 2 Wochen vor dem Start: 90 Prozent der Budgetsumme
Absage der Veranstaltung / Messe nach 2 Wochen vor dem Start: 100 Prozent der
Budgetsumme
7. Bezahlung der Cateringdienstleistung
Die Zahlung erfolgt, soweit nicht aufgrund sonstiger Vereinbarungen abweichendes vereinbart
ist, ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Zahlungsverpflichtungen sind erst mit Gutschrift auf dem
Konto des Auftragnehmers erfüllt. Anfallende Bankspesen, insbesondere bei Zahlungen aus
dem Ausland, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8. Eigentumsvorbehalt (bei Lieferung von Speisen und Getränken)
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag behält sich die InterCris
Promotion GmbH das Eigentum an den verkauften Speisen und Getränken vor.
9. Salvatoresche Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder
werden, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der InterCris Promotion GmbH
11. Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand
bei Streitigkeiten ist ausschließlich Hannover.
Gültig ab dem 01 Januar 2018